Das Institut für Öffentliche Verwaltung (IOEV) NRW plant erstmalig eine Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt auf Landesebene, die speziell für blinde und sehbehinderte Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen konzipiert ist. Die Qualifizierung soll ausschließlich am Berufsförderungswerk (BFW) Düren stattfinden.
Da sich im bisherigen Bewerbungsverfahren noch nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden haben, wurde das Verfahren erneut geöffnet und erweitert.
Die Bewerbungszeit ist sehr kurz: Bewerbungen müssen bis spätestens 9. Januar 2026 bei der jeweiligen Stammdienststelle eingereicht werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Tarifbeschäftigte des Landes NRW,
- ab Entgeltgruppe 6 Teil I TV-L (zuvor erst ab Entgeltgruppe 8),
- mit einer anerkannten Schwerbehinderung aufgrund einer Sehbehinderung oder einer Gleichstellung,
- mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Land NRW.
Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
- Verwaltungsfachangestellte (oder entsprechend ausgebildete Angestellte des Landes) müssen am 20. Januar 2026 mindestens 1 Jahr und 1 Monat einschlägige Berufserfahrung nachweisen.
- Sonstige Beschäftigte müssen am 20. Januar 2026 mindestens 4 Jahre und 1 Monat einschlägige Berufspraxis in entsprechenden Tätigkeiten vorweisen.
Erforderlich sind zudem ein positives Votum der jeweiligen Stammdienststelle sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren (online im Februar 2026, mündlich im März 2026).
Was bringt die Qualifizierung?
Die Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt stellt eine Besserqualifizierung dar. Sie eröffnet erweiterte Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, bereitet auf anspruchsvollere Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung vor und verbessert nachhaltig die beruflichen Aufstiegschancen.
Weitere Hinweise
Der voraussichtliche Beginn der Qualifizierung ist Anfang 2027, sofern die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Maßgeblich sind die Regelungen des entsprechenden Erlasses. Die Entscheidung über eine Teilnahme liegt im personalwirtschaftlichen Ermessen der jeweiligen Behörde.
Interessierte Beschäftigte sollten sich aufgrund der zeitkritischen Bewerbungsfrist umgehend an ihre Personalstellen wenden und dabei auf das Schreiben des Innenministeriums vom 15. Dezember 2025 (Az. 22-01.27.05.02) hinweisen.
Personalstellen können sich bei Rückfragen an bewerbungen.aufstieg@im.nrw.de wenden.
