Arbeitsplatz einrichten für Sehbehinderte – das müssen Sie beachten.

Arbeitsplatz für Menschen mit Seheinschränkung, zwei Bildschirme mit Tastatur

Die heutige Arbeitswelt ist immer mehr von Bildschirmtätigkeiten geprägt. Kaum ein Arbeitsplatz kommt inzwischen ohne einen Bildschirm aus. Durch den zunehmenden Einsatz von zwei Monitoren sowie des Mediums Papier, das noch nicht gänzlich aus der Arbeitswelt wegzudenken ist, spielt zudem das Übertragen oder Abgleichen zwischen zwei Monitoren bzw. zwischen Papier und Bildschirm (ständige Blickwechsel) eine große Rolle. Hieraus ergeben sich für alle Altersgruppen und insbesondere für Menschen mit Seheinschränkung hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Was Sie bei der Auswahl von Monitoren und der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Seheinschränkung wissen sollten, lesen Sie hier.

Monitor richtig positionieren

Grundsätzlich gilt: Der Monitor sollte so positioniert werden, dass die oberste Bildschirmzeile sich nicht oberhalb der Augenhöhe befindet. Eine deutlich niedrigere Positionierung im Abblick, also dem Blick nach unten, kommt dem physiologischen Nahanpassungsmechanismus der Augen zudem entgegen und ist somit förderlich für belastbares Sehen im Nahbereich. Ein weiterer Vorteil der niedrigen Bildschirmposition: Beim Blick nach unten bedeckt das Lid mehr vom Auge und beugt so dem Austrocknen der Hornhaut vor.

Frau mit dunkelblonden, offenen Haaren und weiß-grau-gestreiften Pullover sitzt am Monitor.

Richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

Darüber hinaus sollte die Sichtachse stets parallel zur Fensterfront verlaufen. Lässt sich durch architektonische Gegebenheiten nicht vermeiden, dass sich Fenster vor oder hinter dem Monitor befinden, sind entsprechende Lichtschutzvorrichtungen (Jalousien, Rollos, Faltstores, etc.) erforderlich. Überhaupt spielen die Leuchtdichteunterschiede, also die unterschiedlichen Helligkeiten, die im Blickfeld des Bildschirmbetrachters vorherrschen, eine signifikante Rolle. Das Verhältnis der Helligkeit sollte stets ausgeglichen sein, um größere Anpassungssprünge des Auges zu vermeiden, denn diese stellen eine zusätzliche und vermeidbare visuelle Belastung dar.

Sehabstand zum Monitor

Während in den berufsgenossenschaftlichen Leitfäden für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen von einem Mindestabstand von 50 cm ausgegangen wird, ist bei Menschen mit einer Seheinschränkung aus vergrößerungstechnischen Gründen oft ein deutlich kürzerer Sehabstand erforderlich. Dies ist nicht zwangsläufig schädlich, jedoch sollte in diesem Fall unbedingt ein Monitor-Gelenkschwenkarm eingesetzt werden, um physiologisch ungünstige Körperhaltungen zu vermeiden. Im Einzelfall kann für Menschen mit Seheinschränkung auch eine höhere Positionierung des Bildschirms sinnvoll sein (z. B. Bildschirmmitte auf Augenhöhe), da bei kurzen Sehabständen ansonsten sehr ungünstige Körperhaltungen beim Lesen der unteren Bildschirmhälfte eingenommen werden müssen.

Wichtige Monitoreigenschaften

Von zentraler Bedeutung sind zunächst die Bildschirmgröße und das Seitenverhältnis. Bei einem herabgesetzten Sehvermögen werden oft vorschnell großformatige Monitore bereitgestellt, die allerdings nicht in jedem Fall die passende Lösung darstellen. Mit zunehmender Verkürzung des Leseabstands und insbesondere in Verbindung mit Einschränkungen des Gesichtsfelds oder (funktioneller) Einäugigkeit sollte die Bildschirmdiagonale so gewählt werden, dass die Bildschirmfläche ohne größere Kopfbewegungen vollständig erfasst werden kann. Deshalb sind auch in der Zeit der Widescreen- und Ultrawidescreen-Monitore Modelle mit einem „klassischen“ Seitenverhältnis von 4:3 oder 5:4 oft eine gute Wahl. Sofern ein Breitbildformat gewählt wird, eignet sich das 16:10-Format wegen seiner geringen Breite oft besser als das weit verbreitete 16:9-Format.

Darüber hinaus sind die Entspiegelung, die Blickwinkelstabilität, die Helligkeit, der Kontrast und die Farbtemperatur relevante Eigenschaften. Auch die Möglichkeit zur Befestigung eines Gelenkschwenkarms nach VESA-Norm stellt ein wichtiges Merkmal dar. Es sollte zudem auch auf die Prüfzeichen (TCO, TÜV, etc.) geachtet werden.

Menschen mit Seheinschränkungen haben oftmals besondere Anforderungen an die Helligkeit und den Kontrast eines Bildschirms. Die Helligkeit sollten daher in einem großen Bereich einstellbar sein. Das gilt ebenso für die Farbtemperatur, die aufgrund der unterschiedlichen spektralen Zusammensetzung der jeweiligen Lichtfarben Blendung hervorrufen oder diese verringern kann.

Gegenüberstellung von der Beleuchtung zweier Monitore, die nebeneinanderstehen. Es sind Unterschiede in Helligkeit und Farbtemperatur zu erkennen.

Da die Positionierung des Monitors, bspw. im Abblick oder in besonders dichtem Abstand, zu mitunter extremen Blickwinkeln führen kann, ist zudem ein blickwinkelstabiler Kontrast von enormer Bedeutung. Gute Beispiele hierfür sind Monitore mit IPS- oder VA-Technik. Auch die Entspiegelung des Displays spielt eine entscheidende Rolle, da sie störende Reflexionen auf der Bildschirmoberfläche weitestgehend reduziert. In ganz besonderem Maße macht sich eine mangelnde Entspiegelung bei einer negativen Polarität (weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund) bemerkbar. Menschen mit stark ausgeprägter Blendempfindlichkeit verwenden diese Darstellung häufig und sollten daher besonders auf eine gute Entspiegelung achten.

Die richtige Bildschirmauflösung

Die Auflösung, welche häufig als eine sehr zentrale Eigenschaft des Monitors angesehen wird, spielt in Bezug auf klassische Büroarbeitsplätze eine eher untergeordnete Rolle. Zwar gibt es immer höher auflösende Monitore (z. B. 4K UHD), an Arbeitsplätzen sind diese jedoch wenig relevant. Zu beachten ist außerdem, dass eine höhere Auflösung zunächst eine kleinere Darstellung verursacht, wodurch die Erkennung mitunter anstrengender wird bzw. ein höherer Vergrößerungs- oder Skalierungsfaktor erforderlich ist. Interessant sind höhere Auflösungen, wenn tatsächlich mehr Information dargestellt werden soll, ohne dass die Größe der Darstellung eine Rolle spielt. Gerade ab einer Monitorgröße von 27 Zoll wird immer häufiger eine WQHD-Auflösung eingesetzt. Die Pixel sind hier kleiner und dichter beieinander – die Darstellung wirkt somit schärfer und die Menge darstellbarer Information erhöht sich.

Menschen mit Seheinschränkungen nehmen Auflösungsunterschiede oft nicht mehr wahr. Dadurch können – bei Monitoren mit guten Interpolationsverhalten – auch verringerte Auflösungen genutzt werden, um eine vergrößerte Darstellung zu erreichen.

Für die Schärfewahrnehmung eines Monitors ist allgemein die Pixeldichte, also die Menge von Pixeln pro Fläche, der wichtigste Wert. Sind besonders viele Pixel auf einer kleinen Fläche (z. B. beim Smartphone-Display), reicht das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges nicht mehr aus, um die einzelnen Bildpunkte getrennt wahrzunehmen. Die Folge ist eine Darstellung, die als „gestochen-scharf“ empfunden wird.

Arbeiten mit zwei Monitoren: das gilt es zu beachten

Frau mit langen, roten Haaren und dunklem T-Shirt mit Blumenmuster sitzt am Arbeitsplatz mit mehreren Monitoren.

Wie bereits oben erwähnt, ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Leuchtdichten am Arbeitsplatz zu achten. Wechselt der Blick häufig zwischen zwei Punkten, so sollten die jeweiligen Punkte möglichst dicht beieinanderliegen und sich – sofern möglich – in einem identischen Sehabstand befinden. Zwei nebeneinander genutzte Monitore sollten also idealerweise gleichen Typs sein und bezüglich der Einstellungen von Helligkeit, Kontrast und Farbtemperatur aufeinander abgestimmt sein. Sie sollten direkt nebeneinander angeordnet werden und idealerweise einen dünnen Gehäuserand aufweisen.

Auch eine Papiervorlage, von der beispielsweise Informationen in eine Software übertragen werden, sollte möglichst nah am Bildschirm positioniert werden. Um auch hier den Leseabstand an den des Monitors anzupassen, können Vorlagen- oder Konzepthalter verwendet werden. Hilfreich ist oft auch eine zusätzliche Arbeitsplatzleuchte, mit der das Schriftstück besser ausgeleuchtet und eine Angleichung an die Bildschirmhelligkeit erreicht werden kann.

Monitore übereinander, statt nebeneinander anordnen

Neben der klassischen Positionierung der Monitore nebeneinander ist auch das Anordnen der Bildschirme übereinander möglich. Damit der obere Monitor in dieser Konstellation nicht zu hoch aufgestellt wird, bedarf es zwingend zweier Gelenkschwenkarme. Hiermit kann der untere Monitor so niedrig wie möglich und extrem nach hinten geneigt ausgerichtet werden – ähnlich der typischen Ausrichtung eines Vorlagenhalters. Der Hauptmonitor wird dann direkt oberhalb des nach hinten geneigten Monitors positioniert.

Die richtige Brille am Computer

Selbst wenn alle bisher genannten Faktoren berücksichtigt wurden, kann es zu Sehbeschwerden kommen. Deshalb ist zunächst immer die Brille als eine mögliche Ursache der Beschwerden zu überprüfen. Im Zusammenhang mit einer – meist altersbedingt – verringerten Akkomodationsleistung (Anpassungsfähigkeit des Auges an unterschiedliche Sehdistanzen) oder einem verkürzten Leseabstand ist meist eine individuell angepasste Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich. Diese bildet dann die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Professionelle Beratung für Arbeitsplatzausstattung

Bisher wurde lediglich auf einige (seh-)ergonomische Aspekte sowie Bildschirme eingegangen. Je nach Ausprägung einer Seheinschränkung sind jedoch ergänzend spezielle Hilfsmittel oder Leuchten erforderlich, um einen Arbeitsplatz optimal an die Sehfähigkeit des Nutzers anzupassen. Es ist daher jedem Menschen mit Sehbeschwerden am Arbeitsplatz anzuraten, eine professionelle und herstellerneutrale Beratung in Anspruch zu nehmen, wie sie in Deutschland beispielsweise von den auf das Sehen spezialisierten Berufsförderungswerken angeboten wird. In der Beratung können alle relevanten Punkte berücksichtigt werden, sodass eine passgenaue Arbeitsplatzgestaltung sichergestellt wird. Die Beratung kann dabei als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) oder – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – beim Integrationsamt beantragt werden. Hier gelangen Sie zu Kontakt- und Kurzinformationen zur Hilfsmittelberatung.