Integration und Nachsorge
Allgemeine Informationen
Im BFW Düren geht es nicht nur um gegenwärtige Betreuungen, sondern ebenso um eine auf den Teilnehmenden zugeschnittene Vor- und Nachsorge im Beruf. Sei es bei der Berufswahl, der Mobilitätsschulung, der Vermittlung von Fachwissen durch Coachings oder bei der letztendlichen Begleitung in Richtung Arbeitsplatz. Alle Maßnahmen und Angebote des BFW Düren haben dabei die Rehabilitation der Teilnehmenden zum Ziel. Hierbei werden stets die individuellen sowie beruflichen Umstände eines jeden Teilnehmenden berücksichtigt.
Integrations- und Anpassungsmaßnahmen
Integrationsmaßnahme für sehgeschädigte Menschen
Den Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht gefunden oder arbeitslos geworden? Diese Situation stellt auch für blinde und sehbehinderte Menschen eine besondere Herausforderung dar.
Das Berufsförderungswerk Düren bietet für Arbeitsuchende blinde und sehbehinderte Menschen eine zwölfmonatige Integrationsmaßnahme an. Deren Ziel ist es, den Teilnehmenden unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen, beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen einen direkten Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Zu Beginn erfolgt eine sorgfältige Analyse der beruflichen und persönlichen Situation. Im Anschluss daran wird gemeinsam ein individueller Förderplan erstellt, der den vorhandenen Kenntnissen und den Neigungen des Einzelnen Rechnung trägt, sowie Lerninhalte und Schwerpunkte im Hinblick auf eine spätere berufliche Tätigkeit festlegt.
Der sich anschließende Grundkurs, der aufgrund des erstellten Förderplans zwischen 10 und 24 Wochen dauert, beinhaltet sowohl die Vermittlung von Fachkenntnissen als auch den Aufbau beruflicher Schlüsselqualifikationen.
Dazu zählen:
- Arbeiten im Team
- Lern- und Arbeitsverhalten
- Bewerbungen und Bewerbungsstrategien
- Grundlagen der neuen Kommunikationstechniken wie z. B. PC-Programme, Internet, E-Mail
- Umgang mit individuellen Hilfsmitteln
Wesentliche Voraussetzung für die berufliche Eingliederung ist das betriebliche Praktikum, das in der Regel bis zu 26 Wochen umfasst. Während der gesamten Maßnahme, insbesondere des Praktikums, werden die Teilnehmenden durch Mitarbeiter*innen der Abteilung Reha- und Integrationsmanagement des BFW Düren betreut. Diese bauen auch gemeinsam mit den Rehabilitand*innen Kontakte zu den Arbeitgeber*innen auf und bereiten die Integration in den Arbeitsmarkt vor.
Ansprechpartnerin BFW Düren:
Jenny Blome
Teamleiterin Reha- und Integrationsmanagement
Telefon: 02421 598-250
Fax: 02421 598-190
E-Mail: jenny.blome@bfw-dueren.de
Ansprechpartnerin Hamburg:
Marina Klassen
Außenstelle Hamburg
Telefon: 02421 598-150
Fax: 02421 598-190
E-Mail: marina.klassen@bfw-dueren.de
Fachkraft für Additive Fertigungsverfahren (3D-Druck)
Zielgruppe:
Schwerbehinderte Personen mit technischer Berufsausbildung
Dauer der Ausbildung:
12 Monate
Abschluss:
IHK-Zertifikat
Lehrgangsbeginn:
4 Starttermine/Jahr
Große Logistikunternehmen setzen 3D-Drucker zur raschen Herstellung von Ersatzteilen ein, um den Lieferprozess und die Lagerhaltung zu minimieren. Seit Jahren wachsen diese Anwendungbereiche kontinuierlich.
Während in industriellen Großunternehmen des Automobil-, Flugzeug- und Maschinenbaus die Additiven Fertigungsverfahren (AF) bereits fester Bestandteil der Produktionsprozesse ist und entsprechendes Fachpersonal zur Verfügung steht, wird es in Klein- und Mittelständischen Unternehmen einen steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften geben.
Fachkräfte für Additive Fertigungsverfahren sind in der Lage, die Maschinen zu bedienen, Konstruktionsdateien für die Produktion vorzubereiten und zu korrigieren, und Bauteile herzustellen und nachzubearbeiten.
Diese Integrationsmaßnahme richtet sich an Personen mit einschlägiger technischer Berufsausbildung,
z. B.:
- CNC-Dreher*in
- CNC-Fräser*in
- CNC-Fachkraft
- Schlosser*in
- Dreher*in
- Zerspanungsmechaniker*in
- Industriemechaniker*in
- Techn. Zeichner*in
- Techn. Produktdesigner*in
- Techn. Modellbauer*in
Ausbildungsinhalte sind:
- Anwendungsbereiche der AF
- Angewandte Fertigungstechnik in der Additiven Fertigung. Hier bes. SLS, SLM, SLA und FDM
- Konstruktionsgrundlagen in der AF, technische Mechanik
- Werkstoffe und Werkstoffkunde
- Arbeitssicherheit in der AF
- Rechtliche Grundlagen in der AF. Hier bes. Urheberrechte und Schutz des geistigen Eigentums beim Austausch von 3D-Druckdateien
- Prozessmanagement in der Planung und Durchführung in den verschiedenen Fertigungsverfahren
- Kostenplanung
- Konstruktion mit „Autodesk Fusion 360“
- Herstellung und Korrektur von 3D-Druckdateien
- Nachbearbeitung von Bauteilen
- Erstellen von Bauteilen mit 3D-Scannern, Grundlagen des Virtual Modelling und Rapid Manufacturing
Diese Qualifizierung findet im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme „Integration sehgeschädigter Menschen in den Beruf“ statt.
Kontakt
Klaus Pohlen
Telefon: 02421 598-189
E-Mail: klaus.pohlen@bfw-dueren.de
Die Entwicklung dieser Integrationsmaßnahme wurde von 2019 bis 2020 vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland als Modellprojekt gefördert.
Maßnahmen für nicht sehgeschädigte Menschen aus der Region
Integrationsmaßnahme für Menschen mit körperlicher oder psychischer Einschränkung – Ihr Wiedereinstieg in den Beruf
Das Berufsförderungswerk Düren bietet ab sofort eine Integrationsmaßnahme für Menschen aus der Region mit körperlicher und/oder psychischer Beeinträchtigung an, die eine Rückkehr in ihren Beruf oder eine anderweitige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.
Beginnend mit einem unverbindlichen Erstgespräch werden eine individuelle Maßnahmeplanung erörtert und die tatsächlichen individuellen Bedarfe der Teilnehmenden erhoben.
Sofern nach einer abgeschlossenen Rehabilitationsphase noch weiterer Bedarf an psycho-emotionaler Stabilisierung besteht, wird den Teilnehmenden vorab eine stufenweise Eingliederungsphase angeboten.
Das Kernelement der Maßnahme ist die gemeinsame Strategieentwicklung im Sinne eines individuellen Förderplans. Dort werden die vorhandenen Kenntnisse und Neigungen des Einzelnen berücksichtigt und darauf basierend die Lerninhalte und Schwerpunkte im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit festgelegt.
Der nach der Strategieentwicklung erstellte Förderplan beinhaltet sowohl die Vermittlung von Fachkenntnissen als auch die Weiterentwicklung beruflicher Schlüsselqualifikationen.
Dazu zählen:
- Grundlagen der aktuellen Kommunikationstechniken wie z. B.
PC-Programme, Internet, E-Mail - Integrations- und Bewerbungsstrategien
- Umgang mit der persönlichen Situation
- Lern- und Arbeitsverhalten
- Arbeiten im Team
Die ersten Schritte der praktischen Wiedereingliederung erfolgen anschließend in der betrieblichen Phase im Rahmen von Praktika. Dort können die vorhandenen und aufgefrischten Kompetenzen in der beruflichen Tätigkeit angewandt und essenzielle Kontakte zum ersten Arbeitsmarkt geknüpft werden.
Sollten für das angestrebte Tätigkeitsfeld Zusatzqualifikationen erforderlich sein, können diese abschließend im optionalen Modul der Qualifizierungsphase unter Begleitung des BFW Düren erworben werden.
Ziel dieser modularen, 24- bis 52-wöchigen Integrationsmaßnahme ist der Wiedereinstieg in den Beruf, begleitet durch Stabilisierung, Vorbereitung, Praktika und Vermittlung durch das Berufsförderungswerk Düren.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Anja Breuer
Telefon: 02421 598-239
Fax: 02421 598-194
E-Mail: anja.breuer@bfw-dueren.de
Anpassungsmaßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
Die Anpassungsmaßnahme soll dazu verhelfen das berufliche Wissen nach einer längeren Zeit von Arbeitsunfähigkeit wieder auf den neusten Stand zu bringen. Sie kann aber auch auf eine betriebliche Umsetzung zur Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses vorbereiten.
Inhalt/Ablauf
Die früher erworbene fachliche Qualifikation, d. h. Ausbildungswissen oder jahrelang angelerntes Praxiswissen, wird hinsichtlich der Aktualität, des Umfanges und der Qualität überprüft und angehoben. Die Unterweisungen finden zum größten Teil in zielorientierten Modulen aus den Hauptmaßnahmen statt. Hinzu kommen ISB-Inhalte, besonders in Bezug auf die berufliche Wiedereingliederung, d. h. Bewerbertraining sowie Aufarbeitung der Bewerbungsunterlagen.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Rehabilitationsträger werden die Aufgaben der Maßnahme auf den Einzelfall abgestimmt. Darüber hinaus ist es durch die Maßnahme möglich, nicht nur Wissenslücken zu schließen, sondern auch eventuell notwendige Hilfsmittel zu erproben und zu trainieren.
Ebenso selbstverständlich sind der enge Kontakt und die Abstimmung mit dem/der Arbeitgeber*in, sofern dieser noch vorhanden ist, mit dem Ziel eine individuelle Wiedereingliederung sicher zu stellen. Bei nicht vorhandenen Arbeitsplätzen sind berufliche Phasen vorgesehen, welche eng mit unseren Vermittlungsfachkräften begleitet werden.
Dauer
Die Maßnahmendauer ist von der individuellen Fragestellung und Zielsetzung abhängig. Sie kann sechs Wochen bis maximal zwölf Monate umfassen.
Ergebnis
Ziel der Maßnahme ist die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Kontakt
Marcus Bachem
Teamleiter Büroberufe
Telefon: 02421 598-205
Fax: 02421 598-192
E-Mail: marcus.bachem@bfw-dueren.de
Hilfen zur Arbeitsvermittlung
Reha- und Integrationsmanagement im BFW Düren
Sie haben ein eingeschränktes bis gar kein Sehvermögen, sind arbeitssuchend und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Die RIM-Mitarbeiter*innen sowie die Vermittlungsfachkräfte des BFW Düren helfen sehbehinderten und erblindeten Menschen bei allen Angelegenheiten rund um den Beruf und erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsalltag.
RIM-Mitarbeiter*innen
Ein(e) RIM-Mitarbeiter*in steuert den gesamten Rehabilitationsprozess, vom Beginn der Maßnahme bis zu Ihrer Integration in Arbeit und Beschäftigung. Dies geschieht unter größtmöglicher Beteiligung der Teilnehmenden sowie in enger Zusammenarbeit und Absprache mit den Leistungsträgern und allen am Rehabilitationsprozess beteiligten Teams im BFW Düren und den externen Netzwerkpartnern. In allen Belangen, die die Integration betreffen, sind RIM-Mitarbeiter*innen für Sie die Ansprechpartner*innen.
Gemeinsam mit den Teilnehmenden entwickelt der/die RIM-Mitarbeiter*in zu Beginn der Maßnahme eine Integrationsstrategie:
Welche Tätigkeit wird angestrebt?
- Wird eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung gesucht?
- Sind die Gehaltsvorstellungen realistisch?
- In welcher Region wird Arbeit gesucht?
- Ist ein Umzug möglich?
Anhand dieser und weiterer Fragen wird ein individueller Integrationsplan erstellt, der während der Rehabilitationsmaßnahme kontinuierlich angepasst und fortgeschrieben wird.
Ein regelmäßig durchgeführtes Prozessprofiling dient der Planung, Steuerung, Erfolgskontrolle und Dokumentation dieses individualisierten Rehabilitationsprozesses. Im Profiling, das aus einer Fremd- und Selbsteinschätzung besteht, werden Schlüssel-und Gesundheitskompetenzen des Teilnehmenden eingeschätzt. Fachkompetenzen werden in regelmäßigen Leistungsbeurteilungen erfasst. Prozessprofiling und Leistungsbeurteilungen sind somit wichtige regelmäßige Bestandteile des Integrationsprozesses und des Reha- und Integrationsmanagements. Hieraus erarbeitet der/die RIM-Mitarbeiter*in zusammen mit dem Teilnehmenden weitere Handlungsschritte, die anschließend im Laufe der Maßnahme durchgeführt, überprüft und angepasst werden. Zum Ende der Maßnahmen der einzelnen Teilnehmer*innen wird der/die RIM-Mitarbeiter*in von den Vermittlungsfachkräften unterstützt.
Die Vermittlungsfachkraft
Die Vermittlungsfachkraft betreut jeden Teilnehmenden sechs Monate vor und bis zu sechs Monate nach der Probezeit. Hierbei steht sie in engem Austausch mit Reha-Berater*innen und Arbeitsvermittler*innen. Als Ansprechpartner*in rund um Bewerbung und Arbeitsplatzsuche unterstützt die Vermittlungsfachkraft den Teilnehmenden aktiv durch fortlaufende Aktivitäten, z. B. Vermittlungsvorschläge an Bewerber*innen und Unternehmen.
Weitere Tätigkeiten der Vermittlungsfachkraft:
- Abgleich von Stellen- und Bewerberprofil
- Überarbeitung ausgearbeiteter Bewerbungsunterlagen
- Hilfestellung bei Nutzung der Jobbörse der Agentur für Arbeit und anderen Jobsuchmaschinen
- Individuelles Bewerbungscoaching
- Begleitung zu Bewerbungsgesprächen
Alle Teilnehmenden, die ein Arbeitsverhältnis haben und deren Rückkehr zum Arbeitgeber abgesichert werden muss, werden von Anfang an von einer Vermittlungsfachkraft begleitet. In gemeinsamen Gesprächen mit dem/der Arbeitgeber*in werden z. B. spezielle Schulungsbedarfe ermittelt, Praktika abgestimmt oder andere Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen gesucht.
Der/die Arbeitgeber*in informiert die Vermittlungsfachkraft zum Thema Förderleistungen, wobei eine individuelle Beratung nur nach Absprache mit dem/der Rehaberater*in des Leistungsträgers möglich ist. Bei der Auswahl und Beantragung der Arbeitsplatzausstattung hilft sie ebenso wie bei der Organisation erforderlicher Nachschulungen. Die Vermittlungsfachkraft initiiert bei Bedarf auch die Kontaktaufnahme zum Integrationsfachdienst (IFD).
Arbeitsmarktservice Berufsförderungswerk Düren
Kontakt
Jenny Blome
Teamleiterin Reha- und Integrationsmanagement
Telefon: 02421 598-250
E-Mail: jenny.blome@bfw-dueren.de
Integrationsstatistik
Die hohe Vermittlungsquote von regelmäßig 70 % (nach einem Jahr) des BFW Düren macht deutlich, dass wir mit Herz, Hand und Knowhow eine erfolgreiche Begleitung eines jeden Teilnehmenden anstreben.
An dieser Stelle veröffentlichen wir die Eingliederung von Menschen, die von unserem Integrationsteam in den letzten 6 Monaten integriert wurden.
Datum | GdB | Alter | Tätigkeit | Ort |
01.05.2024 | 40 | 56 | Mitarbeiterin Verkauf | Mechernich |
01.05.2024 | 100 | 60 | Servicemitarbeiter | Oberhausen |
01.05.2024 | 100 | 46 | Verwaltungsfachangestellte | Münster |
01.05.2024 | 100 | 35 | Verwaltungsfachangestellte | Düsseldorf |
01.05.2024 | 30 | 58 | Verwaltungsfachangestellter | Aachen |
01.05.2024 | 100 | 44 | Verwaltungsfachangestellte | Düsseldorf |
01.05.2024 | 80 | 44 | Verwaltungsfachangestellte | Düsseldorf |
01.05.2024 | 100 | 31 | Verwaltungsfachangestellter | Duisburg |
01.05.2024 | 100 | 35 | Verwaltungsfachangestellter | Siegen |
01.05.2024 | / | 61 | Mitarbeiter Verkauf | Düren |
01.05.2024 | 70 | 29 | Kauffrau für Büromanagement | k. A. |
19.06.2024 | 40 | 53 | Koch | Düren |
28.06.2024 | 30 | 55 | Verwaltungsfachangestellte | Aachen |
01.07.2024 | 50 | 57 | Pflegeassistentin | Zülpich |
01.07.2024 | / | 35 | Verwaltungsfachangestellte | Kreuzau |
01.07.2024 | 100 | 34 | Verwaltungsfachangestellter | Bergheim |
01.07.2024 | 100 | 43 | Verwaltungsfachangestellter | Mühlheim a.d.R. |
04.07.2024 | 80 | 52 | Kauffrau für Büromanagement | Gütersloh |
29.07.2024 | 40 | 56 | Rangierer | Aachen |
01.08.2024 | 80 | 51 | Verwaltungsfachangestellte | Düsseldorf |
01.08.2024 | 40 | 60 | Sachbearbeiterin | Ratingen |
01.08.2024 | 90 | 44 | Mitarbeiter Vertriebsinnendienst | Mainz |
15.08.2024 | / | 56 | Büroangestellte | n. b. |
01.09.2024 | 60 | 62 | Erzieherin | Otterberg |
01.09.2024 | 40 | 34 | Duales Verwaltungsstudium | Dortmund |
01.09.2024 | / | 56 | Ausbildung Pflegeassistent | Düren |
01.09.2024 | 30 | 57 | Verwaltungsmitarbeiterin | Elsdorf |
01.10.2024 | 100 | 39 | Verwaltungsfachangestellter | Krefeld |
07.10.2024 | 10 | 63 | Inklusionshelfer | Düren |
14.10.2024 | 100 | 34 | Verwaltungsfachangestellte | Meppen |
01.11.2024 | 40 | 56 | Seniorenbetreuung | Mechernich |
Integrationsfachdienst Sehen: Externer Beratungsdienst für sehbehinderte und blinde Menschen
Die im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes tätigen Integrationsfachdienste (IFD) bilden ein rheinlandweit geknüpftes Netz mit Ansprechpartner*innen in jedem Arbeitsagentur-Bezirk.
Ergänzend zu den regional tätigen Integrationsfachdiensten gibt es für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einen speziellen Fachdienst, der bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.
Die Mitarbeiter*innen des Integrationsfachdienstes leisten behinderungsspezifische Unterstützung in den Feldern “Beraten und Begleiten” mit dem Ziel, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dabei werden die individuellen Besonderheiten der Person berücksichtigt und gegebenenfalls mit den Belangen des Betriebs oder Unternehmens in Einklang gebracht. Beratung und Begleitung sind immer konkret, individuell und einzelfallbezogen.
An die Beratungsstellen können Sie sich als (schwer-)behinderter Mensch für ein erstes Gespräch direkt wenden. Die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste sind für Teilnehmende und Arbeitgeber*innen kostenlos, für die Betreuung im konkreten Einzelfall ist jedoch eine Beauftragung durch den jeweils zuständigen Kostenträger nötig. Bei der Abklärung der Zuständigkeiten hilft der zuständige Integrationsfachdienst.
Mehr Informationen können Sie hier nachlesen: http://ifd-sehen.de/
Jobcoaching „Sehen“ für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
Sehbeeinträchtigt und Probleme im Job?
Viele Berufstätige mit eingeschränkter Sehfähigkeit meistern ihren betrieblichen Alltag und die individuellen behinderungsspezifischen Herausforderungen sehr gut auch ohne externe Hilfe. Es gibt aber auch Situationen oder Phasen, in denen sich Betroffene oder deren Arbeitgeber*innen professionelle Unterstützung wünschen. Hier setzt unser Angebot Jobcoaching „Sehen“ mit einer passgenauen Beratung am Arbeitsplatz an, die das gesamte Arbeitsumfeld im Blick hat.
Gemeinsam mit dem/der Arbeitgeber*in vereinbaren wir Ziele, Inhalte sowie den zeitlichen Ablauf des Jobcoachings. Mit unserer Beratung werden berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und soziale Kompetenzen trotz Sehbehinderung erhalten und sogar erweitert.
Mit Sehbehinderung im Beruf: Wann kommt ein Jobcoaching in Frage?
Menschen mit Schwerbehinderung, die begleitende Hilfe im Arbeitsleben benötigen, können ein intensives Jobcoaching in Anspruch nehmen, wenn dadurch das bestehende Arbeitsverhältnis dauerhaft gesichert bzw. eine neue Tätigkeit erreicht werden kann.
Der Integrationsfachdienst (IFD) Sehen überprüft am Arbeitsplatz, welche Unterstützungsleistungen ein/e blinde(r) oder sehbehinderte(r) Arbeitnehmer*in und sein/ihre Arbeitgeber*in benötigen. Wir als Coaching-Ansprechpartner können vom IFD Sehen für ein gezieltes Arbeitstraining hinzugezogen werden.
Wofür steht das Jobcoaching „Sehen“?
Jobcoaching „Sehen“ ist ein innovatives Angebot, das sich durch einen individuellen und behinderungsspezifischen Coaching-Ansatz auszeichnet. Es erhält fachliche Unterstützung durch seine Anbindung an das Berufsförderungswerk Düren und die enge Vernetzung mit dem IFD Sehen. Das kostenfreie Angebot schafft Verbindungen und fördert gleichzeitig praxisnah die betriebliche Inklusion.
Wie arbeiten wir?
- Unparteilich – wir berücksichtigen die Interessen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
- Ressourcenorientiert – unser Fokus liegt auf dem Potential innerhalb des Betriebs
- Lösungsorientiert – wir unterstützen alle Beteiligten bei der Entwicklung passender Lösungen
- Prozessorientiert – wir fördern betriebliche Lernprozesse
- Systemisch – wir beziehen das betriebliche Umfeld ein
- Vertraulich und transparent – Unterstützung direkt am Arbeitsplatz
Der Zugang erfolgt über den IFD Sehen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ifd-sehen.de
Kontakt
E-Mail: jobcoaching@ifd-sehen.de
Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen am Arbeitsplatz
Sie haben eine Sehbehinderung und benötigen daher spezielle Hilfsmittel am Arbeitsplatz, um effektiver und zielgerichteter arbeiten zu können? Wir können durch unseren Hilfsmittelpool (kurzfristig) eine behinderungsbedingt erforderliche Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung stellen. Seit seiner Einrichtung im Jahr 1999 hat sich dieser Hilfsmittelpool bewährt und schon vielen Menschen geholfen.
Uns auf die speziellen Bedürfnisse der blinden und sehbehinderten Teilnehmenden einzustellen, sehen wir als unsere Aufgabe. Wir schaffen Bedingungen, die dazu beitragen die Behinderung so gut wie möglich zu kompensieren und zu bewältigen. Unsere Hilfestellungen leiten sich ab aus dem Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”, die dabei auf den Aufbau einer größtmöglichen persönlichen Selbständigkeit abzielen.
Neben der bestmöglichen Qualifizierung benötigt der sehbehinderte Mensch zumeist eine aufwendige Arbeitsplatzausstattung, um seine Seheinschränkung zu kompensieren. Nur mit einem optimal eingerichteten Arbeitsplatz und der Fähigkeit, diese Arbeitsmittel in den Arbeitsprozess einzubinden, hat der sehgeschädigte Mensch die Chance, den/die Arbeitgeber*in von seiner Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Da jeder Arbeitsplatz individuell anzupassen und mit sehr vielen Besonderheiten verbunden ist, vergehen meist mehrere Wochen oder Monate zwischen der Einstellungszusage und der letztendlichen Ausstattung. Um diese Lücke zu schließen, hat das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland das Berufsförderungswerk Düren bei der Einrichtung eines Pools für blinden- und sehbehindertenspezifische Hilfsmittel unterstützt.
Kontakt
IT-Team
Telefon: 02421 598-101
Fax: 02421 598-190
E-Mail: info@bfw-dueren.de
Arbeiten mit Sehbehinderung: Nachgehende Betreuung & Integration am Arbeitsplatz
Zum Ende der Rehabilitationsmaßnahme im BFW Düren wird die nachgehende Betreuung zwischen Ihnen, dem/der Reha- und Integrationsmanagement-Mitarbeiter*in und der Vermittlungsfachkraft abgesprochen. Sie dauert in der Regel sechs Monate, wobei sich die Betreuungszeit gegebenenfalls verlängern kann. Sollten Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, so unterstützen wir Sie und Ihre(n) Arbeitgeber*in kostenfrei. Das Ziel der nachgehenden Betreuung ist es, dass Sie ihre Probezeit erfolgreich absolvieren und Ihnen somit eine dauerhafte Integration ermöglicht wird.
Wir bieten Ihnen:
- Spezielles Orientierungs- und Mobilitätstraining für den Arbeitsweg
- Hilfe bei der Beantragung der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung
- Unterstützung in allerlei Fragen rund um die berufliche Tätigkeit auf Seite der Arbeitnehmer*innen als auch der Arbeitgeber*innen
- Innerbetriebliche Informationsveranstaltungen
- Stetige Begleitung im Zuge der nachgehenden Betreuung
Sollten Sie zunächst noch keine Arbeit gefunden haben, so unterstützen wir Sie weiterhin bei der Stellensuche und den Bewerbungen. Auch die Durchführung von Schulungen bzw. Einzelcoachings gehört während der nachgehenden Betreuung mit zu unseren Aufgaben. Ihr(e) Ansprechpartner*in ist auch hier die Vermittlungsfachkraft, die Sie schon in den letzten sechs Monaten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme kennengelernt haben. Die Vermittlungsfachkraft stimmt sich eng mit Ihnen und dem/der Arbeitsvermittler*in der Agentur für Arbeit ab, um eine gezielte Integrationsstrategie zu gewährleisten.
Kontakt
Jenny Blome
Teamleiterin Reha- und Integrationsmanagement
Telefon: 02421 598-250
Fax: 02421 598-192
E-Mail: jenny.blome@bfw-dueren.de