Ein neues Signal für länderübergreifende Inklusion: Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 final über die Richtlinien zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Mit dem Europäischen Behindertenausweis soll einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderung in der EU fördern.
Hürden von nationalen Behindertenausweisen beseitigen
Häufig stehen Menschen mit Behinderung im Ausland vor dem Problem, dass ihre nationalen Behindertenausweise nicht anerkannt werden. Normalerweise sichert dieser Ausweis den Betroffenen Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche – und auch wenn viele EU-Staaten diese Erleichterungen anbieten, wurde der Anspruch darauf bisher nicht durch den nationalen Ausweis gesichert.
Ein international gültiges und einheitliches Dokument soll dies jetzt ändern: Der neue Europäische Behindertenausweis soll überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen. Nach intensiven Verhandlungen wird damit eine langjährige Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes umgesetzt. Der DBSV hat sich seit langem für diese Idee eingesetzt und sieht darin ein starkes Signal für Inklusion. Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV, betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer zugänglicheren und gerechteren Gesellschaft – aber es bleibt noch viel zu tun für die EU“, so DBSV-Präsident Lange.
Weiterführende Informationen können aus der aktuellen News des DBSV entnommen werden: https://www.dbsv.org/aktuell/barrierefreiheit-europaeischer-behindertenausweis.html