Inklusion am Arbeitsplatz: Menschen mit Sehbehinderung einstellen

Ein Büroraum, in dem ein großer heller Tisch steht, an dem graue Stühle stehen. Am Ende des Tisches ist ein weißes Tablett, auf dem ein Behälter steht. An den Wänden sind Glas-Tafeln zum Beschriften und ein Fernseher. Rechts in der Ecke hängt ein Spiegel und eine Garderobe.

Menschen mit Behinderung können Unternehmen bereichern, wertvolle Teammitglieder sein und durch ihre Arbeitsqualitäten unterstützen. Trotzdem gibt es noch viel Unwissenheit und Berührungsängste auf Seiten der Unternehmen und funktionierende Inklusion am Arbeitsplatz ist im Normallfall noch eine Seltenheit.

Wir qualifizieren seit über 60 Jahren Menschen mit Sehbehinderung in Bereichen, die für sie interessant und machbar sind, um sie nach der Umschulung oder Weiterbildung in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Gleichzeitig stehen wir bei Vermittlung auch den Arbeitgebern beratend zur Seite und können Unsicherheiten klären.

Keine Gleichberechtigung trotz gesetzlicher Regelungen

In Deutschland sind rund 175.000 Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Inklusion am Arbeitsplatz durchzusetzten, denn: Mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze müssen an Menschen mit Behinderung vergeben werden – jedoch tut dies jedes vierte dieser Unternehmen nicht, sondern zahlt lieber eine Ausgleichsabgabe. Es liegt an uns und der Gesellschaft, weiter darüber aufzuklären und die Inklusionslage auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

So sollten Arbeitgeber nach und nach ihre Berührungsängste ablegen. Für Menschen mit Sehbehinderung gibt es zum Beispiel viele Hilfsmittel, die die Einschränkungen gut kompensieren können – und diese werden bei Arbeitsaufnahme sogar durch den Kostenträger finanziert.

Unser Teilnehmer Eike hat einen klaren Appell an Arbeitgeber:

So können sich Arbeitgeber informieren

Damit Inklusion am eigenen Arbeitsplatz funktionieren kann, gibt es verschiedene Anlaufstellen für Arbeitgeber, um sich zu informieren.

Bei uns in Düren können sich Arbeitgeber beispielsweise über das Einstellungsprozedere von Menschen mit Sehbehinderung informieren: www.bfw-dueren.de/fuer-reha-traeger/infos-fuer-arbeitgeber/

Die Aktion Mensch hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherheit einen Wegweiser für Inklusion im Betrieb entwickelt. Hier können sich Arbeitgeber Tipps für das Einstellen von Fachkräften mit Behinderung holen: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/fachkraefte-mit-behinderung-gewinnen/schritt-fuer-schritt-anleitung