Jobverlust wegen Corona

Ein Mann mit dunkelblonden Haaren und Drei-Tage-Bart schaut aus einem Fenster heraus, welches die Rollladen nur halb geöffnet hat. Dabei ist sein Blick besorgt.

Beratung und Umschulung für Menschen mit Einschränkungen

Die Coronakrise bringt nicht nur gesundheitliche Folgen für die Erkrankten mit sich, sondern macht sich auch in der Wirtschaft bemerkbar. Der Jobverlust durch Corona ist in den letzten zwei Jahren keine Seltenheit und so stieg die Arbeitslosigkeit besonders Mitte 2021 erheblich an. Zwar beruhigt sich die Situation mittlerweile für die Allgemeinheit, sodass Deutschland mit etwa 2,5 Millionen arbeitslosen Menschen wieder auf einem ähnlichen Stand wie vor der Pandemie ist (01/2020: 2,43 Millionen)[1]. Vor besonders schweren Herausforderungen bei der Jobsuche stehen meist jedoch Menschen mit Einschränkungen und Behinderung, weshalb wir am BFW Düren unsere Unterstützung durch Beratung, Umschulung und Weiterbildung anbieten.

Pandemie verschärft Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung leiden mehr unter dem angespannten Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderung. Aktion Mensch veröffentlichte Ende des letzten Jahres das sogenannte „Inklusionsbarometer 2021“ – eine Studie, welche sie beim Handelsblatt Research Institute in Auftrag gegeben hat.

Die Ergebnisse der Studie zusammengefasst

Der Jobverlust wegen Corona betrifft gerade Menschen mit Behinderung und so wurde der Inklusionsprozess in deutschen Unternehmen um Jahre zurückgeworfen. Im Rahmen der Studie wird ein Gesamtwerkt des Inklusionslagebarometers bestimmt, der sich insgesamt aus zehn Indikatoren wie z. B. der Zahl der Arbeitslosen unter Schwerbehinderten oder der Erwerbsquote der Schwerbehinderten zusammensetzt. Dieser Wert ist aktuell auf dem Stand wie aus dem Jahr 2017, was einen enormen Rückschlag verzeichnet.

Auch die Arbeitslosenzahl der Menschen mit Behinderung steigt. So sind es fast 13.000 Arbeitslose mehr als vor der Corona-Pandemie, was einen Anstieg von 8,3 Prozent bedeutet. Durch den Anstieg steigt auch die Gefahr, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu geraten, mit der Menschen mit Behinderung vermehrt kämpfen. Dieses Problem besteht aber auch unabhängig von der momentanen Situation.

Denn ohne eine aktive Unterstützung fällt es Menschen mit Behinderung, die über einen längeren Zeitraum arbeitssuchend sind, besonders schwer, auf dem Arbeitsmarkt (wieder) Fuß zu fassen. Eine Unterstützung kann hier unsere Beratungsstelle im BFW Düren sein.

Beratung und Umschulung am BFW Düren

Ein Seminarraum mit Schreibtischen und Computern. Daran sitzen drei Teilnehmende und arbeiten vor den Bildschirmen.

Am BFW Düren werden Umschulungsmöglichkeiten für Menschen mit Sehbehinderung, körperlicher oder psychischer Einschränkung umgesetzt, um ihnen den Einstieg zurück ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Beginnend mit einem individuellen Beratungstermin kann der Erhalt oder Wiedereinstieg in einen Job zielgerichtet unterstützt werden. Nachdem die beruflichen Perspektiven besprochen wurden, können durch die gezielte Arbeitserprobung konkrete Berufsfelder herausgearbeitet werden, indem an fünf Tagen mehrere Untersuchungen und Gespräche (durch)geführt werden. Anschließend können im BFW auch noch Vorbereitungslehrgänge, Weiterbildungen und andere Qualifizierungen absolviert werden, um nach dem Jobverlust – eventuell bedingt durch Corona – wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Für Menschen mit körperlicher oder psychischer Einschränkung gibt es spezielle Integrationsmaßnahmen, wo auf den individuellen Bedarf der Teilnehmenden eingegangen und ein angepasster Maßnahmeplan entwickelt wird. Die Ausbildungen am BFW Düren beziehen sich thematisch zum Großteil auf die Bereiche Büro-/Verwaltungsberufe oder Gewerbliche Berufe. Schauen Sie dazu in unser breites Leistungsangebot.

Besonderer Schutz für Menschen mit Behinderung

Außerdem gibt es rechtliche Rahmenbedingen, die Menschen mit Schwerbehinderung einen besonderen Schutz bieten. Diese sind im deutschen Arbeitsrecht verankert und hängen damit zusammen, wie schwerwiegend der Behinderungsgrad ausfällt.

Allgemein gilt, dass jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen mit wöchentlich mindestens 18 Arbeitsstunden eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen muss. Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn der Grad der Behinderung bei 50 Prozent oder höher liegt. Wenn Arbeitgeber:innen diese verpflichtenden Plätze nicht besetzen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die ausschließlich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben verwendet wird. Zudem ist gesetzlich festgehalten, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es unter anderem untersagt, Menschen mit Behinderung bei der Einstellung oder bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses zu diskriminieren.

Dass das Einstellen von Menschen mit Behinderung ein Unternehmen durchaus bereichern kann und so auch wertvolle Arbeitskräfte gewonnen werden können, wird meist aber von Unsicherheiten oder Unwissen überschattet. Daher bieten wir am BFW Düren ausreichend Informationen für Arbeitgeber:innen, um sie bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Beruf zu unterstützen.

Egal ob der Jobverlust wegen Corona, aufgrund einer plötzlich eintretenden Einschränkung oder anderweitiger Gründe stattfindet: Wir als Bildungszentrum setzen es uns das Ziel, Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung zu unterstützen, den bisherigen Beruf zurückzuerlangen oder neue berufliche Perspektiven zu finden, um den Inklusionsprozess zu fördern.

Weitere Informationen zu der Studie der Aktion Mensch finden Sie unter diesem Link. 


[1] Bundesagentur für Arbeit: Eckwerte Arbeitsmarkt