Die Landesqualifizierungsmaßnahme NRW – Ein Modellprojekt für ganz Deutschland?

Auf einem weißen Schreibtisch steht ein aufgeklappter Laptop. Darauf lieg ein aufgeschlagenes Notizbuch, ein Stift und ein schwarzes Brillengestell.

Am 12. Juni 2024 fand ein Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen aller 16 Bundesländer im Inklusionshotel Franz in Essen statt, bei welchem die Berufsförderungswerke Oberhausen und Düren das Erfolgsprojekt Landesqualifizierung NRW gemeinschaftlich vorstellen durften. Dem ausscheidenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden NRW, Günter Uhlworm, war es ein Herzensthema, die Maßnahme vor seinem Rentenantritt noch einmal in ganz Deutschland bekannt zu machen. Mit den gewählten Vertretern und Stellvertretern der Hauptschwerbehindertenvertretungen der Länder wurde lebhaft über Personalmangel und Personalgewinnung, Schwerbehindertenquote und Inklusion in den Behörden diskutiert. Zuletzt war man sich jedoch einig: Die Landesqualifizierungsmaßnahme des Landes NRW ist auch für die anderen Bundesländer ein spannender Impuls für die inklusive Fachkräftegewinnung von morgen.

„Die Landesqualifizierung ist ein in Deutschland bisher einzigartiges Erfolgsmodell zur Inklusion hochmotivierter und hervorragend ausgebildeter Menschen mit Behinderung. Eine öffentliche Verwaltung muss alle Menschen abbilden können. Menschen mit Behinderung können so viel, man muss sie nur lassen. Wenn wir ihnen keine Chancen geben, können diese Menschen nicht ihr volles Potenzial ausschöpfen.“

NRW nutzt dieses Potential: Seit Beginn der Maßnahme wurden bereits mehr als 300 Personen in den unterschieidlichsten Landesbehörden in NRW eingestellt. Außerdem hat das Landeskabinett 2021 die Zahl der Stellen für die Absolventinnen und Absolventen von 16 auf 30 Stellen erhöht, um noch mehr qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die BFWs Oberhausen und Düren sind sich einig: „Wir möchten die anderen Bundesländer herzlich dazu einladen, das Erfolgskonzept Landesqualifizierungsmaßnahme auch in den eigenen Landesbehörden zu implementieren.“

Was ist die AGSV der Länder?

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen (AGSV) der Länder ist ein Zusammenschluss der Schwerbehindertenvertretungen der Landesbehörden der einzelnen Bundesländer. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter unterstützen sich gegenseitig bei der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Landesbehörden und bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Angestrebt wird die Weiterentwicklung von Gesetzen und Vorschriften an, um den Belangen der Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Was verbirgt sich hinter der Landesqualifizierungsmaßnahme NRW?

Die Landesqualifizierung für arbeitslose Menschen mit einer Behinderung – kurz „LQ“ – ist ein Angebot, das die Landesregierung bereits seit dem Jahr 1997 organisiert. Sie wurde auf Initiative des Landtags mit dem Landesarbeitsamt und den Integrationsämtern der Landschaftsverbände als Qualifizierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung entwickelt und wird seitdem in den Berufsförderungswerken Oberhausen und Düren umgesetzt.

Ziel ist es, arbeitslose Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte zu Verwaltungsfachangestellten für die Landesverwaltung zu qualifizieren. Mit dem Angebot erhalten diese die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren und durch die unbefristete Übernahme in den Landesdienst beruflich Fuß zu fassen. Den Betroffenen wird damit eine aktive berufliche Teilhabe ermöglicht.

Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen mit einem Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Bewerbung für die Teilnahme an der Maßnahme kann ganzjährig bei einem der beiden Berufsförderungswerke in Düren oder in Oberhausen erfolgen.

Im Frühjahr eines jeden Jahres findet eine einwöchige Eignungsprüfung in einem der beiden Berufsförderungswerken (BFW) statt. Nach bestätigter Eignung findet anschließend ein Auswahlgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der BFW, des Ministeriums des Innern und der Landesschwerbehindertenvertretung statt.

Bei Zulassung zur Teilnahme beginnt Anfang September die 8-monatige Rehabilitationsmaßnahme und Unterbringung in den Berufsförderungswerken Düren oder Oberhausen. In ca. 1000 Unterrichtsstunden werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Kernfächern der Ausbildung eines Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) geschult. Die Schwerpunkte dieser theoretischen Ausbildung bilden z.B. die Fächer Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und öffentliches Dienstrecht. Im Dezember stehen Zwischenprüfungen an. Die Abschlussprüfungen vor dem Landesprüfungsamt NRW sind für März und April eines jeden Jahres terminiert. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Absolventinnen und Absolventen dieser Maßnahme jeweils zum 1. Mai unbefristet in den Landesdienst Nordrhein-Westfalen eingestellt.

Als Ansprechpartnerin im BFW Düren steht Hendrieke Stiller (02421 598-215) sehr gerne zur Verfügung.