Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen

Auf einem Tisch steht ein technisches Hilfsmittel, dass auf einem Blatt Papier steht und den Text auf einem Display vergrößert darstellt.

Texte lesen, Einkaufen gehen, mit Bargeld bezahlen oder sich im öffentlichen Raum orientieren – all das, was für die Mehrheit der Menschen selbstverständlich ist, fällt Menschen mit Sehbehinderung oftmals schwer oder ist gar unmöglich, wenn sie keine Hilfestellung bekommen. Hilfsmittel können den Alltag eines blinden oder sehbehinderten Menschen enorm vereinfachen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. In diesem Newsbeitrag informieren wir über diverse Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen, welche Versorgungsmöglichkeiten es gibt sowie unser Angebot in Düren.

Merkmale von Hilfsmitteln

Auf dem Bild sind mehrere Langstöcke zu sehen, die nebeneinander an einer Wand hängen.

Heutzutage gibt es eine große Auswahl an Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen, abgestimmt auf die alltäglichen Hürden mit Sehbehinderung. Dabei geht die Geschichte der Hilfsmittel sogar bis in das 10. Jahrhundert zurück. Grundsätzlich dienen Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung bzw. als Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zwecks.

Bei Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen können meist einige Merkmale festgehalten werden, wie z. B.:

  • Spracheingabe und/oder Sprachausgabe
  • Große Beschriftungen bzw. Displayanzeigen
  • Taktile Beschriftungen in Brailleschrift
  • Führungslinien und -kanten

Diese Merkmale sind für Menschen mit Sehbehinderung wichtig, um die Hilfsmittel auch bedienen zu können. Außerdem wird unterschiedenen in nicht-elektronischen und elektronischen Hilfsmitteln: Die Bandbreite der elektronischen Hilfsmittel (z. B. Computer-Programme, Apps, elektronische Seh- und Orientierungshilfen) nimmt immer mehr zu, auf der anderen Seite sind bewegliche Gegenstände oder andere technische Hilfsmittel wie Langstöcke, Blindenführhunde, Lupen oder Münzboxen heutzutage immer noch weit verbreitet.

Hilfsmittelversorgung

Die Vielzahl der Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen kann manchmal auch zur Überforderung führen. Meist dann, wenn man sich das erste Mal damit befasst oder befassen muss. Wer hat überhaupt Anspruch auf welche Hilfsmittel und was übernimmt welcher Leistungsträger?

Anspruch im privaten Alltag

Gesetzlich gesehen haben Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, wenn sie einem der folgenden Ziele dienen:

  1. Erfolg der Krankenbehandlung sichern
  2. Behinderungen vorbeugen
  3. Behinderungen ausgleichen

Für Krankenkassen ist es außerdem wichtig, dass es sich um solche Hilfsmittel handelt, die von Anbietern speziell für behinderte Menschen hergestellt und angeboten werden. So wird ein Smartphone zum Beispiel nicht als technisches Hilfsmittel angesehen, auch wenn es Menschen mit Sehbehinderung durch die Sprachausgabe den Alltag erleichtern kann.

Anspruch im beruflichen Alltag

Grundsätzlich werden Hilfsmittel, welche dem Arbeitsplatzerhalt und der Arbeitsplatzsicherung dienen, von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherung übernommen.

Alle notwendigen Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen während der beruflichen Rehabilitation werden durch das jeweilige Berufsförderungswerk zur Verfügung gestellt.

Hilfsmittelberatung am BFW Düren

Bei uns in Düren haben sehgeschädigte Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, alle gesetzlichen Fragen aber auch reichlich Informationen zu der Bedienung, Auswahl oder Empfehlung von Hilfsmitteln zu klären und zu erfahren: in unserer mehrstündigen Hilfsmittelberatung  und der dreitägigen arbeitsplatzbezogenen Hilfsmittelerprobung.  Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, den Arbeitsplatz zu erhalten und laufen ebenfalls über Leistungsträger wie der DRV oder Agentur für Arbeit.

Das Bild wurde vor dem BFW Düren Eingang aufgenommen. Eine Ausbilderin schult einen Mann im Umgang mit dem Langstock.

Außerdem besteht die Möglichkeit, diverse Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen selbst auszuprobieren und zu testen. In der Schulung in Orientierung und Mobilität erlernen Teilnehmende den Umgang mit diesen Hilfsmitteln und wie sie sie in unterschiedlichen alltäglichen Situationen einsetzen können. Die 45-minütigen Einheiten finden als Einzelunterricht statt und richten sich sehr individuell an die Bedürfnisse des Betroffenen.

Für mehr Informationen kann auch unser Flyer zur Schulung in Orientierung und Mobilität gedownloadet werden.