Berufliche Rehabilitation bei uns in Düren: Wir erweitern unser Angebot

Das Foto zeigt einen Seminarraum mit einem weißen Tisch und weißer Wand. An dem Tisch sitzen mehrere Menschen mit Stift und Block und Laptops. Vorne steht eine Lehrerin, die etwas mit Zetteln an der Wand erklärt.

Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet ein Berufsförderungswerk oft wichtige Chancen, um wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Die qualifizierten Bildungseinrichtungen dienen als Anlaufstelle und begleiten Betroffene auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben.

Unser Angebot ab sofort auch für nicht sehgeschädigte Menschen aus der Region

Viele Berufsförderungswerke konzentrieren sich bei ihrem Angebot auf spezielle Zielgruppen. So haben wir unseren Fokus seit über 65 Jahren auf blinde und sehbehinderte Menschen gelegt. Wir freuen uns aber, dass wir seit Juli 2023 unser Angebot auch für weitere Zielgruppen erweitern können: Menschen mit körperlicher Behinderung und/oder psychischer Vorerkrankung können nun an fast allen unseren Maßnahmen teilnehmen. So steht für Interessierte aus der Region Düren die Möglichkeit, bei uns das Assessment, eine Umschulung/Qualifizierung, Lehrgänge und Seminare zu absolvieren.

Es gibt einige wenige Ausnahmen, die weiterhin nur für die Zielgruppe sehgeschädigter und blinder Menschen zur Verfügung stehen:

  • Vorbereitungslehrgänge: Vorkurs für Blinde, blindentechnische Grundrehabilitation, Grundlehrgang Physikalische Therapie und die Kleingruppenschulungen EDV und Deutsch.
  • Diverse Berufsausbildungen: Maßnahmen in Kooperation, Telefonist*in, Servicekraft am Telefon, Fachkraft für Metalltechnik und Maschinen- und Anlagenführer*innen.

Ansonsten sind alle weiteren Angebote nun auch für nicht sehgeschädigte Menschen zugänglich. Besonders schön ist, dass wir die Kurse inklusiv gestalten – es werden also Menschen mit und ohne Sehbehinderung und mit unterschiedlichen Einschränkungen gemeinsam geschult und so können wir auch das inklusive Lernen miteinander fördern.

Zurück ins Arbeitsleben – aber wie?

Nach Krankheit oder einem Unfall wieder in das Berufsleben zurückzukehren, ist meist nicht ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Ansprüche man auf Unterstützung und Teilhabe hat. Die neue Informationsplattform wir.Neustarter fasst den Prozess der beruflichen Rehabilitation in vier Schritten zusammen:

Schritt 1: Recht auf berufliche Rehabilitation

Betroffene haben gesetzlichen Anspruch auf berufliche Rehabilitation. Man spricht von sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)“, die beansprucht werden können.

Schritt 2: Informieren

Welche Ansprüche und Möglichkeiten Betroffene persönlich haben, kann beispielsweise durch den praktischen und interaktiven Wegweiser von wir.Neustarter* herausgefunden werden. Betroffene können aber auch direkt in den Kontakt mit einem nahegelegenen Berufsförderungswerk gehen – zum Beispiel können sie sich auch bei uns in Düren jederzeit beraten lassen: unsere Kontaktdaten.

Schritt 3: Antrag stellen

Um Leistungen auch beanspruchen zu können, muss ein entsprechender LTA-Antrag beim Leistungsträger gestellt werden. Auf unserer Website bieten wir unter „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ den Antrag zum Download an. Der Antrag wird nach Ausfüllen an den zuständigen Rehaträger geschickt.

Schritt 4: Start der beruflichen Reha

Die berufliche Reha kann durch verschiedene Leistungen in einem Berufsförderungswerk gestartet werden. Durch Beratungsmaßnahmen und Diagnostiken kann erstmal gemeinsam herausgefunden werden, welche berufliche Richtung später eingeschlagen werden kann. Unser Leistungsangebot gibt einen ersten guten Überblick.

* wir.Neustarter ist ein Angebot der Berufsförderungswerke des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke e. V.: www.wir-neustart.de